Im Artikel Das Märchen vom Disclaimer schreibt der Autor über die Wirkungslosigkeit von Disclaimern (z. B. die Distanzierung von den Inhalten verlinkter Webseiten).
Er kommt zu dem Fazit:
Das Feld der Disclaimer gilt juristisch als geklärt. Thomas Hoeren, Experte für Onlinerecht brachte es jüngst in einem Interview auf den Punkt: Disclaimer bei Links sind “für die Katz’, sie bringen überhaupt nichts”. Gleiches gilt für E-Mail-Disclaimer. “Sie verfehlen das Ziel”, befand nun ein Aufsatz in der Fachzeitschrift “Multimedia und Recht” (Nr. 8, S. 501).
Soweit, so uninteressant. Aber was steht natürlich unter den Hyperlinks für den Artikel?
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Hättet ihr wohl gerne. ;)