Netter Brief von der GEMA
Auszug aus dem Wikipedia-Artikel zur GEMA:
Ok, so weit, so gut. Wenn man also das Stück eines Künstlers aufführt, vervielfältigt oder sonstwie verarbeiten will, zahlt man die notwendigen Urheberabgaben dafür an die GEMA, welche diese wiederrum dem Künstler auszahlt.
Das geht soweit, dass selbst die Künstler für Ihre eigenen Stücke Abgaben zahlen müssen, wenn sie diese z. B. auf ihrer Homepage zum Download anbieten. Immerhin das Streaming ist kostenlos...
Warum ich das schreibe? Nun, die GEMA verschickt derzeit offenbar massenweise Briefe an Webseiten, welche Musikstücke zum Download anbieten. So haben wir letzte Woche ebenfalls einen Brief erhalten. Dieser war im Wortlaut (abgesehen von Datum und Anschrift natürlich
) identisch mit dem Schreiben, das die Band Feromon erhalten hat.
Offensichtlich hat sich bei der GEMA kein Mitarbeiter die Mühe gemacht, die Urheberschaft der Stücke zu überprüfen. Warum sollten Sie auch? Es gibt ja die GEMA-Vermutung:
Kurz gesagt also eine Beweislastumkehr. Nicht die GEMA muss beweisen, dass ich schuldig bin, sondern ich muss beweisen, dass ich unschuldig bin.
Die Frage nach dem Warum scheint von Zeit zu Zeit aufzukommen, weshalb die GEMA gleich einen Artikel in ihrer FAQ veröffentlicht hat:
Die Sache wird sich für uns wohl genau wie für Feromon durch ein entsprechendes Formular aus der Welt schaffen lassen. Bedenklich finde ich das Vorgehen der GEMA aber schon.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt [...]
Ok, so weit, so gut. Wenn man also das Stück eines Künstlers aufführt, vervielfältigt oder sonstwie verarbeiten will, zahlt man die notwendigen Urheberabgaben dafür an die GEMA, welche diese wiederrum dem Künstler auszahlt.
Das geht soweit, dass selbst die Künstler für Ihre eigenen Stücke Abgaben zahlen müssen, wenn sie diese z. B. auf ihrer Homepage zum Download anbieten. Immerhin das Streaming ist kostenlos...
Warum ich das schreibe? Nun, die GEMA verschickt derzeit offenbar massenweise Briefe an Webseiten, welche Musikstücke zum Download anbieten. So haben wir letzte Woche ebenfalls einen Brief erhalten. Dieser war im Wortlaut (abgesehen von Datum und Anschrift natürlich
Offensichtlich hat sich bei der GEMA kein Mitarbeiter die Mühe gemacht, die Urheberschaft der Stücke zu überprüfen. Warum sollten Sie auch? Es gibt ja die GEMA-Vermutung:
Die GEMA-Vermutung besagt, dass aufgrund des umfassenden Weltrepertoires, über dessen Rechtewahrnehmung die GEMA verfügt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.
Kurz gesagt also eine Beweislastumkehr. Nicht die GEMA muss beweisen, dass ich schuldig bin, sondern ich muss beweisen, dass ich unschuldig bin.
Die Frage nach dem Warum scheint von Zeit zu Zeit aufzukommen, weshalb die GEMA gleich einen Artikel in ihrer FAQ veröffentlicht hat:
Warum muss ich einen Lizenzantrag stellen, wenn ich nur meine eigene Musik verwende und ich kein GEMA-Mitglied bin?
Der Auftraggeber ist vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten "GEMA-Vermutung", hat die GEMA einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch.
Die Sache wird sich für uns wohl genau wie für Feromon durch ein entsprechendes Formular aus der Welt schaffen lassen. Bedenklich finde ich das Vorgehen der GEMA aber schon.

